Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung für Besitzer einer Fahrerlaubnisklasse B mit der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (SZ 78):
Bisher mussten Autofahrer, die ihren Führerschein von Automatikgetriebe auf manuelle Schaltung umschreiben lassen wollten, erneut eine praktische Prüfung mit einem Schaltwagen ablegen.
Jetzt entfällt diese Prüfung. Lediglich Fahrstunden zur Gewöhnung an die manuelle Schaltung sind vorgeschrieben.
Wer die Schlüsselzahl B197 erwirbt, und dann zum Beispiel einen erweiterten Führerschein (z. B. Klasse BE oder C) erwirbt, der erhält diesen nicht unbedingt mit der Schlüsselnummer 197!
Wenn Sie die Prüfung für die neue Klasse auf einem Automatikfahrzeug ablegen, erhalten Sie hier erneut nur die SZ 78 (Beschränkung für Automatikgetriebe).
Nur wenn Sie die Prüfung für die neue Führerscheinklasse auf einem manuellem Fahrzeug absolvieren, erhalten Sie hier von Anfang an die unbeschränkte Fahrerlaubnis.
Um sich hier unnötige Kopfschmerzen zu ersparen, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Fahrschule und stellen Sie sicher, dass diese bei der Antragstellung darauf achtet.
Die Fahrschule Faust berücksichtigt diesen Umstand bei Ihrer Antragstellung und sorgt dafür, dass Sie gleich die richtige Fahrerlaubnis erhalten.