Jetzt Autoführerschein der Klasse B in Bayreuth erwerben

Der Führerschein Klasse B ist der "Standard"-Führerschein und erlaubt das Führen von Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.

Klasse B Führerschein machen

Klasse B: Das dürfen Sie fahren

Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt Ihnen das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg und maximal 8 Passagieren (ausgenommen Fahrer).

Darüber hinaus dürfen Sie einen Anhänger bis 750 kg mitführen. Um auch größere Anhänger mitführen zu dürfen, benötigen Sie die erweiterte Fahrerlaubnisklasse BE für Anhänger mit einem eigenen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zusätzlich zum Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

Klasse B: Das darfst du fahren

Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt dir das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg und maximal 8 Passagieren (ausgenommen Fahrer).

Darüber hinaus darfst du einen Anhänger bis 750 kg mitführen. Um auch größere Anhänger mitführen zu dürfen, benötigst du die erweiterte Fahrerlaubnisklasse BE für Anhänger mit einem eigenen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zusätzlich zum Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

Voraussetzungen für den Erwerb

  • Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
  • KFZ: Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen außer dem Fahrer.
  • Anhänger: Mit der Klasse B darfst du hinter einem Kraftfahrzeug mit 3,5 t einen Anhänger ziehen, der max. 750 kg wiegt. Wenn du einen Anhänger über 750 kg ziehen möchtest, dann muss das Fahrzeug eine Gesamtmasse von weniger als 3,5 t haben.
  • Eingeschlossene KlassenAM, L
  • Theorie


  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis Grundausbildung


  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt


  • Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse B benötigst du


  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Begleitetes Fahren ab 17

Mit dem System für Begleitetes Fahren ab 17 dürfen Fahrschüler bereits vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein Auto fahren. Einzige Bedingung hier ist, dass der Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur unter Begleitung einer vorher bestimmten Begleitperson das Fahrzeug führen darf.

Zum 18. Geburtstag wird dann automatisch der Kartenführerschein für unbeschränktes Fahren ausgehändigt.

 

Die Begleitperson muss die folgenden Bedingungen erfüllen:


  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

 

Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt keine Ausbildungsfunktion!


Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:


  • Kopie vom Führerschein
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Und so funktioniert's

  • Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden
  • Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen
  • Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
  • Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen
  • Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
  • Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
  • Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

 

Interessierst du dich für Begleitetes Fahren ab 17?

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Hast du weitere Fragen zur Fahrerlaubnisklasse B oder möchtest dich bei uns zum Erwerb anmelden? Wir helfen dir gerne persönlich weiter.

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