Fahrerlaubnisklasse A in Bayreuth erwerben

Die Fahrerlaubnisklasse A gilt als offene Klasse für Motorräder. Mit ihr darfst du jedes Motorrad unabhängig von Leistung und Hubraum fahren.

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Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A

Während die Fahrerlaubnisklasse A1 und A2 gewissen Beschränkungen unterliegen, gilt der Führerschein Klasse A als offene Klasse und erlaubt Ihnen das Fahren jeglicher Motorräder ungeachtet der Höchstleistung und dem Leistungsverhältnis. Vom Mofa bis zur Ducati Panigale V4 R dürfen Sie hiermit alles fahren. Für den Direkterwerb müssen Sie allerdings mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie bereits im Vorbesitz der Klasse A2 sind, dürfen Sie den Führerschein der offenen Klasse A bereits mit 20 Jahren beantragen.

Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A

Während die Fahrerlaubnisklasse A1 und A2 gewissen Beschränkungen unterliegen, gilt der Führerschein Klasse A als offene Klasse und erlaubt dir das Fahren jeglicher Motorräder ungeachtet der Höchstleistung und dem Leistungsverhältnis. Vom Mofa bis zur Ducati Panigale V4 R darfst du hiermit alles fahren. Für den Direkterwerb musst du allerdings mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn du bereits im Vorbesitz der Klasse A2 bist, darfst du den Führerschein der offenen Klasse A bereits mit 20 Jahren beantragen.

Voraussetzungen zum Erwerb

  • Mindestalter:


  • 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre bei Trikes
  • 24 Jahre beim Direkterwerb


  • Krafträder:


  • 2-rädrige Krafträder mit: Hubraum über 50 cm3 bbH* über 45 km/h
  • 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h Leistung über 15 kW


  • Theorie:


  • 6 Doppelstunden Grundstoff (außer man besitzt noch gar keinen Führerschein, dann 12 Std.)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben


  • Praxis


  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
  • Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben:


  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre):


  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt



  • Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse A benötigst du



  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Icon Telefonhörer

Hast du Fragen zur offenen Fahrerlaubnisklasse A oder möchtest diese bei uns erwerben? Wir helfen dir gerne persönlich weiter.

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